AGB hohn-tv

Hier finden Sie die AGB von hohn-tv in ihrer jeweils neuesten Fassung. Sie können sich die AGB unten auch im PDF-Format herunterladen.

§ 1 Grundsätzliches

Für Verträge über eine Filmproduktion, Onlinekurs-Produktion oder 360°-Produktion (inklusive des Erstgespräches/Consulting, der Konzeptentwicklung, der Produktion und Postproduktion) - jeweils im weiteren Dienstleistung genannt - zwischen Thomas Hohn (im weiteren Auftragnehmer genannt) und dem Besteller (im weiteren Auftraggeber genannt), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der schriftlichen Bestätigung eines Angebotes der hohn-tv Medienproduktion (z.B. per E-Mail) erkennt der Auftraggeber an, dass die in diesen AGB’s enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden, und dass eigene Vertragsbedingungen des Auftraggebers keine Gültigkeit haben, und zwar auch dann nicht, wenn in dem Angebot des Auftraggebers oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird.


§ 2 Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren den Inhalt und Umfang der Dienstleistung auf Basis eines individuellen, schriftlichen Angebotes von Thomas Hohn, das als PDF-Dokument per E-Mail verschickt wird. Etwaige vereinbarte Abweichungen von den in der Leistungsbeschreibung der einzelnen Angebote aufgeführten Punkte bedürfen der vertraglichen Vereinbarung und werden vom Auftragnehmer schriftlich im aktualisierten bzw. neuen Angebot ausgewiesen. Diese AGB haben Gültigkeit für die unter den URL’s "hohn-tv.com" und "elearning-freelancer.de" publizierten Angebote des Auftragnehmers.


§ 3 Vertragsabschluss

Der vereinbarte Inhalt und Umfang der Dienstleistung des Auftragnehmers wird im Angebotsdokument (PDF-Format) beschrieben und durch einen schriftliche Bestätigung des Auftraggebers rechtswirksam. Aus Beweisgründen wird hier die Schriftform gewählt. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag werden nicht getroffen.


§ 4 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien


1. Briefinggespräch / „Check in“ / Konzeptphase

Das Briefinggespräch erfolgt nach der Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber und ist die Basis für alle nachfolgende Schritte. Es erfolgt vorzugsweise telefonisch oder via Video-Call, nach Vereinbarung optional auch in einem persönlichen Gespräch mit dem Auftraggeber. Das Briefinggespräch ist integraler Bestandteil der Angebote von Thomas Hohn, eine Berechnung von Kosten erfolgt nur im Rahmen eines persönlichen Briefings mit einer An- und Abreise von insgesamt mehr als 50 gefahrene Kilometer beträgt (ab 50 km: Berechnung von 0,30 € pro jeden weiteren gefahrenen km). Die sich aus dem Briefinggespräch ergebende Konzeption für das Projekt wird dem Auftraggeber von Seiten des Auftragnehmers in einem schriftlichen Dokument (üblicherweise PDF) bereit gestellt, das Basis für die weitere Abstimmung bzw. die Anfertigung ggfs. weitere Dokumente (z.B. Drehskripte für Dozent:innen) ist.

Der Auftraggeber sorgt durch eine aktive Mitwirkung bei der Auftragsbeschreibung/-klärung für größtmögliche Transparenz bzgl. der Projektziele, -inhalte und -Rahmenbedingungen. Dies gilt auch für die Erwähnung aller eine Vor-Ort-Produktion ggfs. beeinträchtigenden Rahmenbedingungen sowie das Einräumen der Möglichkeit gegenüber dem Auftragnehmer, sich bereits anhand von Fotos oder eines Vor-Ort-Termins einen Eindruck vom späteren Produktionsort verschaffen zu können. Etwaige Beeinträchtigungen am geplanten Produktionsort (z.B. Nebengeräusche durch Klimaanlagen) sind dem Auftragnehmer spätestens im Briefinggespräch aufzuzeigen, um hier rechtzeitig eine Lösung zu finden.

Vor Beginn einer Produktion erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer ein schriftliches Konzept. Das Konzept ist nach ggfs. notwendigen Änderungen und einer telefonischen oder schriftlichen (Mail)Freigabe seitens des Auftraggebers verbindliche Grundlage für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer. Sich aus dieser Abstimmung ggfs. noch ergebende Abweichungen vom ursprünglichen Vertragsgegenstand müssen spätestens zu diesem Zeitpunkt zwischen beiden Parteien schriftlich vereinbart werden. Die Entscheidung über die Ausführung liegt beim Auftragnehmer, der bei Verstößen gegen die gesetzlichen Grundlagen eine weitere Bearbeitung ablehnen kann.


2. Produktionsphase

a) Drehorganisation (Filmdreh’s vor Ort und 360°-Produktionen, exkl. animierte Erklärfilme & AI-Avatar-Tutorials) Der Auftragnehmer vereinbart mit dem Auftraggeber einen Produktionsplan für die Dienstleistung, in dem Termine und Umfang der Produktion festgelegt werden. Der Auftraggeber hat auf dieser Grundlage für einen ungehinderten Ablauf der Produktion zu den vereinbarten Terminen zu sorgen, dies gilt sowohl für eigene Räumlichkeiten wie auch für Außenaufnahmen z.B. bei Kunden oder Geschäftspartnern des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ausreichende und zugängliche Stromversorgung zur Verfügung zu stellen bzw., falls dies nicht möglich ist, den Auftragnehmer hierüber spätestens 2 Wochen vor Produktionstermin mitzuteilen.Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungsverpflichtung und wird dem Auftragnehmer die Leistungserbringung an dem geplanten Produktionstag unmöglich oder kommt es dadurch zu Verzögerungen, die den zeitlichen Umfang der Produktion erhöhen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Produktion abzubrechen bzw. neu zu planen und die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten (Fahrt-/Reisekosten, Arbeitsaufwand vor Ort) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber schlägt in diesem Fall innerhalb von 1 Woche einen Nachholtermin vor. Sofern ein geplanter Produktionstermin vom Auftraggeber oder Auftragnehmer aus nicht beeinflussbaren Gründen (Unfall, Krankheit o.ä.) nicht stattfinden kann, ist die jeweils andere Seite hierüber unverzüglich nach dem Eintritt des Ereignisses telefonisch zu informieren, damit ggf. geblockte Zeiten anders genutzt werden können und schnellstmöglich ein Ersatztermin vereinbart werden kann.

b) Persönlichkeitsrechte / Mitwirkende (Filmdreh’s vor Ort und 360°-Produktionen, exkl. animierte Erklärfilme)

Auch wenn die Mitwirkung von Protagonisten im Rahmen einer Produktion grundsätzlich freiwilliger Natur ist und zu jedem Zeitpunkt widerrufen kann, empfiehlt Thomas Hohn zwecks Erhöhung der Verbindlichkeit, von allen in einer Film-/Lernmedienproduktion als Protagonist bzw. Statementgeber mitwirkenden Personen vor Produktionsbeginn, spätestens aber am Produktionstag selbst, eine schriftliche Zustimmung zur Mitwirkung einzuholen. Hierfür stellt der Auftragnehmer auf Wunsch einen Muster-Mitwirkendenvertrag zur Verfügung, der hierfür genutzt werden kann. Verweigern die für die Filmproduktion vorgesehenen Protagonisten des Auftraggebers im Vorwege ihre Zustimmung, hat der Auftraggeber für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Sofern durch eine kurzfristige Absage der Mitwirkung seitens der eingeplanten Protagonisten bzw. ein Abbruch der Mitwirkung direkt am Produktionstag Mehraufwand entstehen (z.B. durch die Notwendigkeit, Teile der Produktion an einem neuen Termin zu wiederholen), ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber diese zusätzlichen Aufwände auf Stundenbasis in Rechnung zu stellen.

Unabhängig davon, ob entsprechende Verträge dem Auftraggeber zum Produktionstermin unterschrieben vorliegen oder nicht, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung gegenüber diesem Personenkreis frei, wenn diese Personen Ansprüche aus Haftung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte geltend machen, der Auftragnehmer sich aber an den vertraglichen Umfang und Inhalt der Produktion gehalten hat. Der Auftragnehmer ist, ohne dass es der Zustimmung des Auftraggebers bedürfte, nach seiner Entscheidung jederzeit berechtigt, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte aus dem eigenen Kooperationspartner-Netzwerk hinzuzuziehen (z.B.: Hilfspersonen für Vor-Ort-Produktionen, Subunternehmer bei E-Learning-Produktionen). Dritte dürfen dabei nur hinzugezogen werden, wenn diese entsprechend dieser Vereinbarung verpflichtet sind und die erforderlichen Rechte auf den Auftragnehmer übertragen.

c) Besonderheiten der Kategorie „Animierte Erklärfilme / AI-Avatar-Tutorials“

Der Auftragnehmer erstellt das animierte Erklärvideo mit Hilfe verschiedener Software-Tools ausschließlich am Produktionsrechner, weswegen ein Vor-Ort-Produktionstermin beim Auftraggeber nicht erforderlich ist. Die Einbindung von Fotos aus dem Fundus des Auftraggebers ist auf Wunsch möglich - diese werden dem Auftragnehmer entweder direkt als hochauflösende Bilddatei (mind. Full HD-Auflösung) vom Auftraggeber auf digitalem Wege bereitgestellt.

d) Besonderheiten von Luftfoto-/Videoaufnahmen mit einer Flugdrohne

Der Auftragnehmer bietet für Realvideos bzw. bei ausgewählten 360°-Multimedia-Produktionen die Möglichkeit an, im Rahmen einer Produktion auch Indoor- und Outdoor-Aufnahmen mit einer Flugdrohne aufzunehmen und holt alle für die Flugaufnahmen ggfs. nötigen Genehmigungen im Vorfeld ein. Der Auftragnehmer verfügt über eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Auf spezielle Wünsche des Auftraggebers kann eingegangen werden, allerdings nur im Rahmen der für gewerbliche Luftaufnahmen geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und vorbehaltlich zusätzlicher ggfs. noch erforderlicher Genehmigungen. Die persönliche bzw. die für das Unternehmen des Auftraggebers geltende Genehmigung für Luftaufnahmen von z.B. Gegenständen, Einrichtungen oder Immobilien / Grundstücken im Rahmen der Videoproduktion gilt mit dem schriftlichem Auftrag für die Gesamtproduktion der Videoaufnahmen als erteilt.


3. Postproduktionsphase

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber über cloudbasierte Tools Abstimmungsversionen der geschnittenen, optimierten und ggfs. mit weiteren Multimedia-Elementen ergänzten Film- bzw. Medien-/Kursdateien an. Der Auftraggeber postet seine Korrekturwünsche in der jeweils bereit gestellten Online-Umgebung, ebenso erfolgt hier auch die finale Freigabe - alternativ kann dies auch auf Wunsch des Auftraggebers mit einer separaten E-Mail erfolgen. Mündliche bzw. telefonische Freigaben sind nicht möglich. Der Auftragnehmer bietet im Rahmen der Abstimmung - sofern nicht anders vereinbart - maximal zwei Korrekturschleifen pro Angebotsformat (Film, Onlinekurs etc.) im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs an. Sofern es darüber hinaus weitere Änderungswünsche gibt, ist der Auftragnehmer ab der dritten Korrekturschleife berechtigt, abhängig vom Umfang dieser Änderungen die hierfür entstehenden Mehrkosten zusätzlich in Rechnung zu stellen - dieses wird dem Auftraggeber vor Umsetzung der gewünschten weiteren Änderungen telefonisch oder per Mail avisiert.

Sofern sich die Freigabe aufgrund von internen Abstimmungsprozessen auf Seiten des Auftraggebers über die übliche Rückmeldefrist von 1-2 Wochen hinaus verzögert, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies unverzüglich mit. Sofern nach Abschluss einer Produktion zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen erforderlich werden (z.B. bei Namensänderungen von Protagonisten, Inhaber-/ Mitarbeiterwechsel etc.), werden diese nach individueller Kalkulation angeboten und abgerechnet. Die Bereitstellung des / der finalen Dateien erfolgt nach Freigabe durch den Auftraggeber in digitaler Form im jeweils gewünschten / abgesprochenen Format wiederum über Cloud oder auf einem seitens des Auftraggebers gestellten Datenträger (z.B. USB-Stick).


4. Distribution (Unterstützung bei YouTube-Businesskanal-Einrichtungen)

Je nach Angebot des Auftraggebers ist die professionelle Ersteinrichtung eines YouTube-Kanals im Rahmen von Filmproduktionen eine integrale oder optional dazu buchbare Leistung. Die Dienstleistung umfasst neben der suchmaschinenoptimierten Ersteinrichtung des Kanals (Grundeinstellungen, Texte, Informationen, Links) auch die Anfertigung eines Bannerfotos sowie den Erst-Upload der produzierten Medien. Die Dienstleistung wird durch den Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers erbracht, der den Auftragnehmer hierfür auf YouTube als Kanal-Administrator berechtigt. Eine sich daran anschließende laufende Betreuung des Auftraggebers rund um das Thema Videomarketing, insbesondere die beratende und technische Unterstützung bei Fragen rund um YouTube und die Produktion / der Upload weiterer Videos, kann beim Auftragnehmer im Rahmen einer individuellen Kalkulation beauftragt werden.


§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte

Mit Übergabe der freigegebenen, finalen Projekt-/Mediendateien seitens des Auftragnehmers gehen sämtliche Nutzungsrechte ausschließlich, und zwar inhaltlich, räumlich und zeitlich uneingeschränkt, an den Auftraggeber über. Das Urheberrecht an den Aufnahmen verbleibt beim Auftragnehmer, der berechtigt ist, seinen Firmennamen, sein Firmenlogo sowie Kontaktdaten als Copyrightvermerk am Ende des Werkes (z.B. im Abspann eines Videos) zu erwähnen. Der Auftragnehmer hat weiterhin ein einfaches Nutzungsrecht an den produzierten Aufnahmen und insbesondere das Recht, die laufenden und abgeschlossenen Produktion als Referenzprojekt bzw. mit „making-of-Einblicken“ im Rahmen von Akquise-/Kundengesprächen sowie online (vor allem auf der Webseite, im Blog und auf Social-Media-Kanälen (z.B. YouTube, LinkedIn, Facebook) zu nutzen, sofern dies vom Auftraggeber nicht ausdrücklich zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vertraglich ausgeschlossen wurde.

Die musikalische Vertonung von Film-/Multimedia-Produktionen erfolgt ausschließlich mit GEMA-freier Musik, z.B. aus entsprechenden Musikarchiven, die zum Teil kostenfrei, zum Teil kostenpflichtig sind. Sofern gemäß Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen optional buchbarer Mehrleistungen auch kostenpflichtige Musiktitel zum aus den üblichen Soundarchiven (z.B. audioagency) zum Einsatz kommen, erwirbt der Auftragnehmer die hierfür entsprechenden Lizenzen und stellt dem Auftraggeber die entsprechenden Lizenzdokumente in digitaler Form zur Verfügung. Eine Rechtsberatung seitens des Auftragnehmers wird nicht durchgeführt.


§ 6 Datensicherung

Der Auftragnehmer sichert nach Freigabe seitens des Auftraggebers die Film-/Multimedia-/OnlinekursProjektdatei(en) mit allen für die finale Produktion verwendeten Dateien (d.h.: exklusive aller nicht genutzten Dateien) für das laufende Kalenderjahr, in dem die Produktion stattfand, sowie die darauf folgenden vollen zwei Kalenderjahre in doppelter Form, auf zwei voneinander separaten Festplatten. Hierdurch werden ggfs. später noch nötige Anpassungen und Änderungen seitens des Auftraggebers innerhalb eines angemessenen Nutzungszeitraums ermöglicht. Hiervon abweichende Sicherungszeiträume müssen ausdrücklich im Rahmen des Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden.

Die Löschung von gesicherten Film-/Multimedia-/Onlinekurs-Projektdateien erfolgt nach Ablauf des oben skizzierten Zeitraumes ohne die Verpflichtung einer weiteren Ankündigung seitens des Auftragnehmers. Davon unabhängig ist der Auftraggeber bestrebt, dem Auftraggeber rechtzeitig vor Löschung eine Information hierzu telefonisch oder per Mail geben und ihn über die Optionen einer Aktualisierung bzw. einer Neuproduktion beraten. Im Rahmen von Realvideo-Produktionen ist der Auftraggeber dazu berechtigt, vom Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt des Projektabschlusses neben der / den finalen Filmdatei(en) zusätzlich auch die Übergabe sämtlicher erstellter Filmaufnahmen einzufordern, unabhängig davon, ob diese für die Endproduktion verwendet wurden oder nicht. Der Auftraggeber stellt in diesem Fall dem Auftragnehmer eine USB-Festplatte mit ausreichendem Speicherplatz auf eigene Kosten zur Verfügung.


§ 7 Preis und Liefertermin - Zahlungen - Verzug

Die vereinbarte Vergütung wird mit der finalen Übergabe der finalen Film-/Multimedia-/OnlinekursProjektdatei(en) zur sofortigen Zahlung fällig. Die veröffentlichen Preise gelten nur für eine direkte Beauftragung des Auftragnehmers ohne dazwischen geschaltete Mittler (z.B. Agenturen, Online-Plattformen) - im Falle von eingebundenen Mittlern ist der Auftragnehmer zu einer individuellen Kalkulation des Projektes berechtigt. Zahlungen werden auf Rechnung und per Überweisung geleistet. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug mit Abschlagszahlungen oder der Schlusszahlung, wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10,00 € für jede Mahnung erhoben vorbehaltlich weiteren Verzugsschadens. Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Abschlagszahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen und die Erfüllung des Vertrages nach fruchtlosem Ablauf der Frist ablehnen. Danach kann der Auftragnehmer den Vertrag ohne weitere Fristsetzung den Vertrag kündigen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.


§ 9 Kündigung

Wird eine vereinbarte Dienstleistung vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt, ist dieser verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen des Auftragnehmers abzunehmen. Aus Beweisgründen ist eine Kündigung schriftlich durch den Auftraggeber zu erklären. Der Auftragnehmer rechnet daraufhin seine Leistungen unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber ab. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber außerdem 5% Entschädigung für den gekündigten Leistungsteil zu berechnen, sofern nicht ein wichtiger Grund zur Kündigung seitens des Auftraggebers vorgelegen hat.


§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grobfahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Im Falle von technischen oder anderen Mängeln, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, muss der Auftraggeber die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers wegen dieser Mängel ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner gewerblichen Leistungen eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung über exali.de abgeschlossen.


§ 11 Gewährleistung

Alle final produzierten Dateien werden in den vorab abgestimmten Dateiformaten exportiert und übergeben. Der Auftragnehmer kann jedoch keine Haftung dafür übernehmen, dass die gelieferten und vereinbarten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten des Auftraggebers fehlerfrei abspielbar sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich zum sachgemäßen Gebrauch der Medien.


§ 12 Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Auftragnehmers zuständige Amtsgericht in Norderstedt vereinbart. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen als Grundlage für einen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Bezug auf die im Rahmen einer Konzeption / Produktion erlangten Informationen das Geschäftsgeheimnis und die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten und keine dieser Informationen an Dritte weiterzugeben, zu verwerten, zu verarbeiten oder über den zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Zweck hinaus zu nutzen, es sei denn, der Betroffene oder das Gesetz gestatten etwas anderes. Hierzu verpflichtet der Auftragnehmer auch etwaige mit der Durchführung von Tätigkeiten beauftragte weitere Personen, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Nähere Informationen zum Datenschutz und den DSGVO-konformen Bestimmungen im Detail finden Sie in den entsprechenden Datenschutzinformationen auf der Webseite www.multimedia-content.com.


§ 14 Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 20.01.2023 und behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen. Diese AGB sind integraler Bestandteil jeglicher Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und seiner Auftraggeber.


AGB hohn-tv zum Download

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